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Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß § 83 Abs. 2 GO
NRW bei dem Produkt 006.001.001
(„Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“) überplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen für die Zuschüsse an Kindergärten freier Träger
in Höhe von 484.000,00 € bereitzustellen. Über die Deckung ist im Zuge
der Jahresabschlussarbeiten zu entscheiden. |
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