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Der
Rat der Stadt beschließt einmütig bei 3 Enthaltungen: (2 Bündnis90/Die Grünen, 1
WNK UWG) ein die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1
Nr. 2 BauGB für den Bereich „Büschhausen/Hünger“. Abgrenzung
und Umfang der Satzung ist dem der Beschlussvorlage beigefügten Satzungstext
und dem Übersichtsplan zu entnehmen. |
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