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a) Anzeige nach § 24 Abs. 2
GemHVO NRW Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten bei
der baulichen Einzelmaßnahme „Neubau Pestalozzischule“ von
9.760.000 € um 966.000 € auf 10.726.000 € gem. § 24 Abs.
2 GemHVO NRW zur Kenntnis. b)
außerplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 85 GO NRW Der Rat der
Stadt beschließt einstimmig, für den Neubau der Pestalozzischule außerplanmäßig
eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 366.000 € gem. § 85 GO NRW
bereit zu stellen. Die Deckung
zur Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch die Inanspruchnahme der nicht
benötigten Verpflichtungsermächtigung bei der Maßnahme Straßenausbau B-Plan Nr.
41 Unterpohlhausen – Auftragssachkonto I12112006 - in Höhe von 366.000 €. c) Der Rat
der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Mehrauszahlungen im Haushaltsjahr 2009
für den Neubau der Pestalozzischule in Höhe von 600.000 € durch die
gegenseitige Deckungsfähigkeit im Produkt 001.012.001 – Technische
Gebäudewirtschaft – wie folgt gedeckt werden können: Sanierung Mehrzweckhalle Dabringhausen Auftragssachkonto I 01122701 485.000 € (Umsetzung der Maßnahme ab 2010) Bühnenzugang Realschule Auftragssachkonto I 01122213 98.000 € (Umsetzung der
Maßnahme mit dem BV.
Neubau Mensa in 2010) Neubau Mensa Realschule 17.000 € (Umsetzung der Maßnahme in 2010) Auftragssachkonto I 01122222 Die Deckung zu der Verpflichtungsermächtigung erfolgt: Straßenausbau B-Plan Nr. 41 Unterpohlhausen Auftragssachkonto
I12112006 366.000 € Minderkosten |
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