Herr Bürgermeister Weik übernimmt ab diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz.
Herr Stadtverordneter Hans-Joachim Geiser wird vom Bürgermeister nach § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt. |
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