Vorlage - RAT/1726/2009  

 
 
Betreff: Verpflichtung und Einführung eines Stadtverordneten
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Hennen-Mentenich, Claudia
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
26.10.2009 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtverordnete Hans-Joachim Geiser wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und Gewisshalten Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Stadtverordnete Christian Drefahl, der bei der Kommunalwahl am 30.08.2009 wieder gewählt worden ist, hat mit Wirkung vom 20.10.2009 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat verzichtet.

 

Nach der Reserveliste der FDP ist Herr Hans-Joachim Geiser Nachfolger von Herrn Christian Drefahl.

 

Herr Geiser ist nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung durch den Bürgermeister in sein Amt einzuführen und zu verpflichten.

Stammbaum:
RAT/1726/2009   Verpflichtung und Einführung eines Stadtverordneten   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/2169/2011   Verpflichtung und Einführung eines Mitgliedes des Rates der Stadt   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich