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Beschlussvorschlag:
Der Stadtverordnete Hans-Joachim Geiser wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und Gewisshalten Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.
Sachverhalt:
Der Stadtverordnete Christian Drefahl, der bei der Kommunalwahl am 30.08.2009 wieder gewählt worden ist, hat mit Wirkung vom 20.10.2009 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat verzichtet.
Nach der Reserveliste der FDP ist Herr Hans-Joachim Geiser Nachfolger von Herrn Christian Drefahl.
Herr Geiser ist nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung durch den Bürgermeister in sein Amt einzuführen und zu verpflichten.
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