Auszug - Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 16.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1745/2009 Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/0246/2004
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
 
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt die Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugniss

Die Tagesordnungspunkte 5 und 6 werden gemeinsam beraten.

 

Die Verwaltung wird die Anregung der WNK UWG Fraktion prüfen, in § 2 der Zuständigkeitssatzung mit aufzunehmen, dass die Verwaltung in regelmäßigen Abständen, z.B. halb- oder vierteljährlich, eine Übersicht über anhängige Klageverfahren dem Rat der Stadt zur Kenntnis vorlegt.

 

Der Stadtverordnete Volker Schmitz beantragt, einen Arbeitskreis „Demografischer Wandel“ einzurichten. Der Antrag wird zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen.

 

Die Verwaltung wird auf Anregung der SPD-Fraktion eine Vorlage zur Aufnahme des Themas Tourismus in die Zuständigkeit des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt vorlegen.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion, einen Ausschuss für Umwelt und Tourismus einzurichten, wird mit 47 Nein-Stimmen bei 11 Ja-Stimmen (10 SPD und Herr Stadtverordneter Rainer Schneider) und 2 Enthaltungen (CDU) abgelehnt.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion, die Anzahl der Mitglieder im Rechnungsprüfungsausschuss auf 15 zu erhöhen, wird mit 47 Nein-Stimmen bei 11 Ja-Stimmen (10 SPD und 1 CDU) und 2 Enthaltungen (1 CDU und Herr Stadtverordneter Rainer Schneider) abgelehnt.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Zuständigkeit für Angelegenheiten des Hochwasserschutzes dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt und die Zuständigkeit für Angelegenheiten des Gewässerschutzes dem Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb zu übertragen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Der Rat der Stadt beschließt mit 48 Ja-Stimmen bei 12 Enthaltungen (10 SPD, 1 CDU und Herr Stadtverordneter Rainer Schneider) die Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse in der von der Verwaltung vorgelegten und durch den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geänderten Fassung.

 

Eine Ausfertigung der neu gefassten Zuständigkeitsordnung ist der Originalniederschrift als Anlage beizufügen.