Der
Stadtverordnete Herr Stefan Kind von der WNK UWG Fraktion wird vom
Bürgermeister gemäß § 67 Absatz 3
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in sein Amt eingeführt und zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über
die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt. |
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