Auszug - Gebührenkalkulation 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie die 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1729/2009 Gebührenkalkulation 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie die 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2010 zur Kenntni

 

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2010 zur Kenntnis. Danach müssen die Gebühren entsprechend der 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen für den Kommunalen Siedlungsabfall (Restmüll/Papier) um 3 % in der Grundgebühr und um 2 % in der Leistungsgebühr sowie für den Biomüll um 5 % in der Grundgebühr und um 3 % in der Leistungsgebühr erhöht werden.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einmütig bei 6 Enthaltungen (2 SPD, 4 CDU) dem Rat der Stadt die 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einmütig bei 6 Enthaltungen dem Rat der Stadt (2 SPD, 4 CDU) zu beschließen, der Gebührenausgleichsrücklage „Abfallbeseitigung“ einen Betrag in Höhe von 103.000 € zu entnehmen.

 

 

Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.