Auszug - Gebührenkalkulation 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 16.12.2008  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1730/2009 Gebührenkalkulation 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 16.12.2008
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2010 zur Kenntnis

 

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2010 zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die Straßenreinigungsgebühren ab dem 01.01.2010 wie folgt zu beschließen:

 

Kehr- und Winterdienst je lfd. Meter                             1,95 € (bisher 1,89 €)

nur Winterdienst je lfd. Meter                                        0,90 € (bisher 0,92 €)

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 16.12.2008 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.