Auszug - Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an der weltweiten Kampagne "Städte für das Leben - Städte gegen die Todesstrafe"; Eilbeschluss gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1765/2009 Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an der weltweiten Kampagne "Städte für das Leben - Städte gegen die Todesstrafe";
Eilbeschluss gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
 
Beschluss

Unter Inanspruchnahme von § 60 Abs

 

Frau Paulig übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die Leitung der Sitzung.

 

Unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Teilnahme der Stadt Wermelskirchen an der internationalen Kampagne „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“. Die Stadt Wermelskirchen wird sich zunächst an der öffentlichen Aktion am 30.11.2009 beteiligen und hierzu ein bekanntes öffentliches Gebäude beleuchten. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Aktion umzusetzen.

 

Die evtl. Durchführung weiterer Aktionen bleibt der weiteren Beratung vorbehalten.