Frau
Paulig übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die Leitung der Sitzung. Unter
Inanspruchnahme von § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beschließt
der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Teilnahme der Stadt
Wermelskirchen an der internationalen Kampagne „Städte für das Leben
– Städte gegen die Todesstrafe“. Die Stadt Wermelskirchen wird sich
zunächst an der öffentlichen Aktion am 30.11.2009 beteiligen und hierzu ein
bekanntes öffentliches Gebäude beleuchten. Die Verwaltung wird beauftragt,
diese Aktion umzusetzen. Die
evtl. Durchführung weiterer Aktionen bleibt der weiteren Beratung vorbehalten. |
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