Auszug - Zuschüsse an Kindergärten Freier Träger: Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 60 Abs. 1 GO NRW  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1766/2009 Zuschüsse an Kindergärten Freier Träger: Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 60 Abs. 1 GO NRW
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Herr Sieger
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Clemm, Rainer
 
Beschluss

Unter Inanspruchnahme von § 60 Abs

 

 

Unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (Eilbeschluss) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bei dem Produkt  006.001.001 („Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die Zuschüsse an Kindergärten freier Träger in Höhe von 39.000,00 € bereitzustellen. Über die Deckung ist im Zuge der Jahresabschlussarbeiten zu entscheiden.