Auszug - Erweiterung Cafeteria Gymnasium Wermelskirchen; hier: Anzeige nach § 24 Abs. 2 GemHVO NRW überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 23.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1769/2009 Erweiterung Cafeteria Gymnasium Wermelskirchen; hier:
Anzeige nach § 24 Abs. 2 GemHVO NRW überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: von Foller, Achim
 
Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten bei der baulichen Einzelmaßnahme „Erweiterung Cafeteria Gymnasium“ (Auft

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten bei der baulichen Einzelmaßnahme „Erweiterung Cafeteria Gymnasium (Auftragssachkonto I 01122221 7851000) von 147.000,00 € um 51.000,00 € auf 198.000,00gem. § 24 Abs. 2 GemHVO NRW zur Kenntnis. Die Deckung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit über Minderauszahlungen bei dem Produkt 001.012.001 (Sachkonto I 01122701 01000 7851000 Sanierung Mehrzweckhalle Dabringhausen.

 

Technischer Beigeordneter Dr. Prusa sagt den Ausschussmitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses zu, die entstanden Mehrausgaben bei den Baunebenkosten in Höhe von rd. 12.800,-- € zu erläutern und dem Protokoll beizufügen.