Auszug - Gebührenkalkulation 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 11. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995.  

 
 
1. Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 6
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.12.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:12 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1.32 des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1720/2009 Gebührenkalkulation 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 11. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995.
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scholl, Thomas
 
Beschluss

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2010 zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen:

 

a)    die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2010 wie folgt:

 

Sammelgruben (je cbm Frischwasser)                                11,60 €     (bisher 12,59 €)

Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien)                61,79 €     (bisher 72,11 €)

Kleineinleiterabgabe (je Einwohner)                                      23,00 €     (unverändert)

 

b)    die 11. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 11. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.