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Der
Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt
„Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2010 zur Kenntnis und empfiehlt
einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen: a) die
Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2010 wie folgt: Sammelgruben (je cbm
Frischwasser) 11,60
€ (bisher 12,59 €) Kleinkläranlagen (je cbm
abzufahrende Fäkalien) 61,79
€ (bisher 72,11 €) Kleineinleiterabgabe (je
Einwohner) 23,00
€ (unverändert) b) die 11. Nachtragssatzung zur Satzung der
Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung. Ein Exemplar der 11.
Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates
als Anlage beizufügen. |
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