Auszug - Gebührenkalkulation 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS)  

 
 
1. Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 8
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.12.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:12 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1.32 des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1731/2009 Gebührenkalkulation 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scholl, Thomas
 
Beschluss

Beschlussvorschlag:

Stadtverordneter Weber (FDP) regt an, den kalkulatorischen Zinssatz zu erhöhen, um die Verschuldung des SAW abzubauen. Herr Stubenrauch sagt zu, diese Anregung bei der nächsten Gebührenkalkulation zu prüfen.

 

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2010 zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen:

 

a)    die Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2010 wie folgt:

Schmutzwasser (je cbm Frischwasser)                                       2,65 €     (unverändert)

Niederschlagswasser (je qm befestigte und einleitende Fläche)  1,29 €     (bisher 1,20 €)

 

b)    die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS) in der vorgelegten Fassung

 

c)    zur Vermeidung einer Gebührenerhöhung beim Schmutzwasser sowie zur Vermeidung einer stärkeren Gebührenerhöhung beim Niederschlagswasser eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 175.824 € sowie eine Entnahme aus der freiwilligen Gebührenrücklage in Höhe von 200.000 €.

 

Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.