![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Stellv. Amtsleiter Harald Drescher bestätigt auf Nachfrage
von Stadtverordnetem Volker Schmitz (CDU), dass bei der Erschließungsanlage
„Auf dem Scheid“ der Mindestausbaustandart eingehalten sei. Übernahme:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt einstimmig
dem Rat der Stadt zu beschließen, die durch den Erschließungsträger, der Fa.
MVS Wohnungsbau GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Auf dem
Scheid“ (Stichstraße) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht
zu übernehmen. Widmung:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt einstimmig
dem Rat der Stadt, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
NW (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der
nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Auf dem Scheid“
(Stichstraße) zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen: Gemarkung
Dabringhausen, Flur 11, Flurstücke 570 und 577 Die
zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als
Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden
Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf
keine Verkehrsart beschränkt. Die
Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |