Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Rautenbacher Weg" Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1759/2009 Herstellung der Erschließungsanlage "Rautenbacher Weg"
Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Hagenbücher, Angelika
 
Beschluss

Beschlussvorschlag:

Übernahme:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, die durch Herrn Werner Paas, Habenichts 7, 42929 Wermelskirchen erstellte Erschließungsanlage „Rautenbacher Weg“ (Stichstraße) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Rautenbacher Weg“ (Stichstraße) zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 6, Flurstücke 405, 417, T.a. 136 und T.a. 465

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.