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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der
Stadt einstimmig, das Einvernehmen gemäß § 5 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein
Westfalen zur Neufestsetzung der Ortsdurchfahrten auf der B 51 und der L 409 in
der Ortslage Wermelskirchen zu erteilen. |
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