Der Haupt-
und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die 3.
Nachtragssatzung vom 14.12.2009 zur Satzung für die Stiftung
„Wohnungshilfswerk der Stadt Wermelskirchen“ vom 15.12.1994 in der
ebenfalls als Anlage zur Ratsvorlage RAT/1748/2009 vorgelegten Fassung zu
beschließen. |
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