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a) Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
b) Der Rat der Stadt beschließt einmütig (1 Enthaltung WNK UWG), die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes „Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt“ / das Einzelhandelskonzept für die Stadt Wermelskirchen gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, parallel dazu sind Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) zu beteiligen. |
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