Auszug - Gebührenkalkulation 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS)  

 
 
3. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 22
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 14.12.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckhalle Dabringhausen
Ort: 42929 Wermelskirchen, An der Mehrzweckhalle 1
RAT/1731/2009 Gebührenkalkulation 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scholl, Thomas
 
Beschluss

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2010 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt einmütig (1 Enthaltung Herr Stadtverordneter Rainer Schneider)

 

a)              die Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2010 wie folgt:

Schmutzwasser (je cbm Frischwasser)              2,65 €              (unverändert)

Niederschlagswasser (je qm befestigte und einleitende Fläche)              1,29 €              (bisher 1,20 €)

 

b)                            die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS) in der vorgelegten Fassung

 

c)              zur Vermeidung einer Gebührenerhöhung beim Schmutzwasser sowie zur Vermeidung einer stärkeren Gebührenerhöhung beim Niederschlagswasser eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 175.824 € sowie eine Entnahme aus der freiwilligen Gebührenrücklage in Höhe von 200.000 €.

 

Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.