Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Auf dem Scheid" (Stichstraße) Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage  

 
 
3. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 14.12.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckhalle Dabringhausen
Ort: 42929 Wermelskirchen, An der Mehrzweckhalle 1
RAT/1758/2009 Herstellung der Erschließungsanlage "Auf dem Scheid" (Stichstraße)
Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Hagenbücher, Angelika
 
Beschluss

Beschlussvorschlag:

Übernahme

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, der Fa. MVS Wohnungsbau GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Auf dem Scheid“ (Stichstraße) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NW (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Auf dem Scheid“ (Stichstraße) zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen, Flur 11, Flurstücke 570 und 577

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.