Der Stadtverordnete Herr Jan Paas nimmt aus Gründen des § 31 GO NW nicht an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes teil.
Übernahme
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch Herrn Werner Paas, Habenichts 7, 42929 Wermelskirchen erstellte Erschließungsanlage „Rautenbacher Weg“ (Stichstraße) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.
Widmung
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Rautenbacher Weg“ (Stichstraße) zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:
Gemarkung Dhünn, Flur 6, Flurstücke 405, 417, T.a. 136 und T.a. 465
Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch wird auf keine Verkehrsart beschränkt.
Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. |
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