Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Rautenbacher Weg" Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage  

 
 
3. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 14.12.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckhalle Dabringhausen
Ort: 42929 Wermelskirchen, An der Mehrzweckhalle 1
RAT/1759/2009 Herstellung der Erschließungsanlage "Rautenbacher Weg"
Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Hagenbücher, Angelika
 
Beschluss

Beschlussvorschlag:

Der Stadtverordnete Herr Jan Paas nimmt aus Gründen des § 31 GO NW nicht an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes teil.

 

Übernahme

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch Herrn Werner Paas, Habenichts 7, 42929 Wermelskirchen erstellte Erschließungsanlage „Rautenbacher Weg“ (Stichstraße) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Rautenbacher Weg“ (Stichstraße) zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 6, Flurstücke 405, 417, T.a. 136 und T.a. 465

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.