Der Rat der Stadt nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und erteilt einstimmig das Einvernehmen gemäß § 5 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein Westfalen zur Neufestsetzung der Ortsdurchfahrten auf der B 51 und der L 409 in der Ortslage Wermelskirchen. |
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