Dem spontanen Wunsch verschiedener Stadtverordneter, die
Verwaltung möge die Planung von Straße und Nebenanlagen noch einmal vortragen,
kann aufgrund fehlender Unterlagen nicht nachkommen werden. Federführend für
Planung und Ausbau des Projektes ist grundsätzlich der Bauherr, d. h. der Landesbetrieb
Straßen NRW. Auf die kritische Nachfrage des Stadtverordneten Schmitz
(CDU) erläutert Herr Drescher das in der Vorlage beschriebene Prinzip der
Ausbaukostenteilung zwischen Baulastträger und der Stadt Wermelskirchen sowie
die von dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingeführte
„Richtlinie für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge
der Bundesstraßen (ODR)“ aus dem Jahre 2008. Abschließend verweist Stadtverordneter Schulte (SPD) noch
einmal auf die Vorlage und dass der Stadt Wermelskirchen hinsichtlich einer
Einflussnahme „die Hände gebunden“ seien. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt beschließt mit 10 Ja-Stimmen
(SPD, Bürgerforum, WNK UWG, FDP, 1x Bündnis 90/Die Grünen), 4 Gegenstimmen (CDU)
bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) aufgrund der veränderten
Gesetzesgrundlage (Ortsdurchfahrtsrichtlinie) den Ausbau der Gehweganlagen an
der OD Tente. Dieser
Beschluss ergänzt den vorhandenen Baubeschluss für die Errichtung der
Nebenanlagen (Parkplatzflächen und Beleuchtung) im Zusammenhang mit der
Gesamtbaumaßnahme „Ausbau der Ortsdurchfahrt Tente“ vom 11.09.2006. Stadtverordneter
Bosbach (CDU) verlässt die Sitzung um 19:35 Uhr. |
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