Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 7 Enthaltungen (6
Bündnis 90/Die Grünen, Herr Stadtverordneter Rainer Schneider) die
Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2)
BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt: Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde
beschließt der Rat der Stadt, dass den Anregungen entsprechend dem Ergebnis der
Prüfung / Abwägung gefolgt wird. Im Bezug auf Bewertungskriterien zu Punkt 3
wird der Anregung nicht gefolgt. Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde
zur Abwasserbeseitigung beschließt der Rat der Stadt, dass der Anregung
entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht gefolgt wird. Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren
Umweltschutzbehörde zum Immissionsschutz beschließt der Rat der Stadt,
dass den Anregungen entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung
gefolgt wurde und dass weitere Maßnahmen nicht erforderlich sind. Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren
Umweltschutzbehörde zu den Grundwasserverhältnissen beschließt der Rat
der Stadt, dass die Anregungen entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung
als Hinweis in den Satzungstext aufgenommen werden. Bezogen auf die Stellungnahme zum Artenschutz beschließt der
Rat der Stadt, dass den genannten Anregungen entsprechend dem Ergebnis der
Prüfung / Abwägung gefolgt wird. Bezogen auf die Stellungnahme des Einwenders 1 beschließt
der Rat der Stadt, dass die Anregungen entsprechend dem Ergebnis der Prüfung /
Abwägung zurückgewiesen werden. Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller
Anregungen die redaktionellen Ergänzungen des Satzungstextes. Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller
Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der Begründung. Zu B. Beschluss der 2. Ergänzungssatzung „Lüffringhausen“
/ Seite 11 Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 7 Enthaltungen (6
Bündnis 90/Die Grünen, Herr Stadtverordneter Rainer Schneider) die 2.
Ergänzungssatzung „Lüffringhausen“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
BauGB. |
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