Auszug - 2. Ergänzungssatzung "Lüffringhausen" A. Abwägung der Anregungen aus der Offenlage B. Beschluss der Satzung  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 08.03.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1808/2010 2. Ergänzungssatzung "Lüffringhausen"

A. Abwägung der Anregungen aus der Offenlage
B. Beschluss der Satzung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Beschluss

Zu A

Zu A.

Abwägung der Anregungen zur Offenlage

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 7 Enthaltungen (6 Bündnis 90/Die Grünen, Herr Stadtverordneter Rainer Schneider) die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt:

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass den Anregungen entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung gefolgt wird. Im Bezug auf Bewertungskriterien zu Punkt 3 wird der Anregung nicht gefolgt.

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde zur Abwasserbeseitigung beschließt der Rat der Stadt, dass der Anregung entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht gefolgt wird.

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde zum Immissionsschutz beschließt der Rat der Stadt, dass den Anregungen entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung gefolgt wurde und dass weitere Maßnahmen nicht erforderlich sind.

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde zu den Grundwasserverhältnissen beschließt der Rat der Stadt, dass die Anregungen entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung als Hinweis in den Satzungstext aufgenommen werden.

 

Bezogen auf die Stellungnahme zum Artenschutz beschließt der Rat der Stadt, dass den genannten Anregungen entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung gefolgt wird.

 

Bezogen auf die Stellungnahme des Einwenders 1 beschließt der Rat der Stadt, dass die Anregungen entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung zurückgewiesen werden.

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen des Satzungstextes.

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der Begründung.

 

Zu B.

Beschluss der 2. Ergänzungssatzung „Lüffringhausen“ / Seite 11

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 7 Enthaltungen (6 Bündnis 90/Die Grünen, Herr Stadtverordneter Rainer Schneider) die 2. Ergänzungssatzung „Lüffringhausen“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.