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Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen 1 Stimme
(SPD) und 10 Enthaltungen (SPD) und Stadtverordneter Herr Rainer Schneider die
Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2)
BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt: Bezogen auf die Stellungnahme der BEW beschließt der Rat der
Stadt, dass der genannten Anregung entsprechend dem Ergebnis der Prüfung /
Abwägung gefolgt wird. Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde
beschließt der Rat der Stadt, dass den Anregungen zur ortsbildprägenden Eiche
entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung gefolgt wird. Bezogen auf die Stellungnahme der Fachabteilung Artenschutz
beschließt der Rat der Stadt, dass der genannten Anregung entsprechend dem
Ergebnis der Prüfung / Abwägung gefolgt wird. Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller
Anregungen die Änderung der Planzeichnung. Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller
Anregungen die redaktionelle Ergänzung des Satzungstextes. Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller
Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der Begründung. Zu B. Beschluss der 2. Ergänzungssatzung „Eipringhausen
(nördl. Bereich)“ / Seite 8 Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen 16 Stimmen
(10 SPD, 6 Bündnis90/Die Grünen) bei 1 Enthaltung des Stadtverordneten Rainer
Schneider die Ergänzungssatzung „Eipringhausen (nördl. Bereich)“ gemäß
§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. |
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