Auszug - 2. Ergänzungssatzung "Eipringhausen (nördlicher Bereich)" A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage B. Beschluss der Satzung  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 08.03.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1802/2010 2. Ergänzungssatzung "Eipringhausen (nördlicher Bereich)"

A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage
B. Beschluss der Satzung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Beschluss

Zu A

Zu A.

Abwägung der Anregungen zur Offenlage

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen 1 Stimme (SPD) und 10 Enthaltungen (SPD) und Stadtverordneter Herr Rainer Schneider die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt:

 

Bezogen auf die Stellungnahme der BEW beschließt der Rat der Stadt, dass der genannten Anregung entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung gefolgt wird.

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass den Anregungen zur ortsbildprägenden Eiche entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung gefolgt wird.

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Fachabteilung Artenschutz beschließt der Rat der Stadt, dass der genannten Anregung entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung gefolgt wird.

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die Änderung der Planzeichnung.

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionelle Ergänzung des Satzungstextes.

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der Begründung.

 

Zu B.

Beschluss der 2. Ergänzungssatzung „Eipringhausen (nördl. Bereich)“ / Seite 8

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen 16 Stimmen (10 SPD, 6 Bündnis90/Die Grünen) bei 1 Enthaltung des Stadtverordneten Rainer Schneider die Ergänzungssatzung „Eipringhausen (nördl. Bereich)“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.