Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit 1 Gegenstimme (SPD)
und 9 Enthaltungen (SPD) die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen
der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der
Beschlussvorschläge wie folgt: Bezogen auf die Stellungnahme der BEW beschließt der Rat der
Stadt, dass der genannten Anregung entsprechend dem Ergebnis der Prüfung /
Abwägung gefolgt wird. Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller
Anregungen die redaktionelle Ergänzung des Satzungstextes. Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller
Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der Begründung. Zu B. Beschluss der 1. Ergänzungssatzung „Eipringhausen
(südl. Bereich)“ / Seite 6 Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen 16 Stimmen
(10 SPD, 6 Bündnis 90/Die Grünen) bei 1
Enthaltung des Stadtverordneten Herrn Rainer Schneider die 1. Ergänzungssatzung
„Eipringhausen (südl. Bereich)“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
BauGB. |
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