Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW Außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 97.000,00 €  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 08.03.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1824/2010 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW
Außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 97.000,00 €
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Hemmerich, Jürgen
 
Beschluss

Der Rat der Stadt genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 13

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Dringlichkeitsentscheidung vom 13.01.2010, mit welcher zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung der Ortschaften Süppelbach, Wellerbusch und Well bei dem Produkt 002.008.001 – Gefahrenabwehr/Gefahrenvorbeugung im Bereich der Feuerwehr – beim Auftragssachkonto I020801101 7815000 –Zuschüsse Löschwasserversorgung – 97.000,00 € außerplanmäßig bereitgestellt wurden.