Der
Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Dringlichkeitsentscheidung vom
13.01.2010, mit welcher zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung der
Ortschaften Süppelbach, Wellerbusch und Well bei dem Produkt 002.008.001
– Gefahrenabwehr/Gefahrenvorbeugung im Bereich der Feuerwehr – beim
Auftragssachkonto I020801101 7815000 –Zuschüsse Löschwasserversorgung
– 97.000,00 € außerplanmäßig bereitgestellt wurden. |
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