Auszug - Ergänzungssatzung "Herrlinghausen" A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage B. Beschluss der Satzung  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 08.03.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1832/2010 Ergänzungssatzung "Herrlinghausen"

A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage
B. Beschluss der Satzung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Beschluss

Zu A

Der Stadtverordnete Herr Bernhard Schulte nimmt aus Gründen des § 31 GO NW nicht an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes teil.

 

Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 7 Enthaltungen (6 Bündnis 90/Die Grünen, Herr Stadtverordneter Rainer Schneider) die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt:

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass den Anregungen entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung gefolgt wird. Im Bezug auf Punkt 1 und 6 wird der Anregung nicht gefolgt.

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde zur Niederschlagswasserbeseitigung beschließt der Rat der Stadt, dass den Anregungen entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung umfassend gefolgt wird. Im Bezug auf Punkt 1 wird der Anregung nicht gefolgt.

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde zum Immissionsschutz beschließt der Rat der Stadt, dass der Anregung entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht gefolgt wird.

 

Bezogen auf die Stellungnahme zum Artenschutz beschließt der Rat der Stadt, dass der Anregung entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht gefolgt wird.

 

Bezogen auf die Stellungnahme des Einwenders 1 beschließt der Rat der Stadt, dass die Anregung entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung zurückgewiesen wird.

 

Bezogen auf die Stellungnahme des Einwenders 2 beschließt der Rat der Stadt, dass die Anregungen entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung zurückgewiesen werden.

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Überarbeitung und der Abwägung aller Anregungen die Veränderung der Planzeichnung.

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Überarbeitung und der Abwägung aller Anregungen die Veränderungen des Satzungstextes.

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Überarbeitung und der Abwägung aller Anregungen die Veränderung des landschaftspflegerischen Begleitplans.

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Überarbeitung und der Abwägung aller Anregungen die Veränderungen in der Begründung.

 

Zu B. Beschluss der Ergänzungssatzung „Herrlinghausen“ / Seite 14

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen 6 Stimmen (6 Bündnis 90/Die Grünen) bei einer Enthaltung des Stadtverordneten Herrn Rainer Schneider die Ergänzungssatzung „Herrlinghausen“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.