Der Stadtverordnete Herr Bernhard Schulte nimmt aus Gründen
des § 31 GO NW nicht an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes
teil. Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 7 Enthaltungen (6
Bündnis 90/Die Grünen, Herr Stadtverordneter Rainer Schneider) die
Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2)
BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt: Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren
Landschaftsbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass den Anregungen
entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung gefolgt wird. Im Bezug auf
Punkt 1 und 6 wird der Anregung nicht gefolgt. Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren
Umweltschutzbehörde zur Niederschlagswasserbeseitigung beschließt
der Rat der Stadt, dass den Anregungen entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung
umfassend gefolgt wird. Im Bezug auf Punkt 1 wird der Anregung nicht gefolgt. Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren
Umweltschutzbehörde zum Immissionsschutz beschließt der Rat der
Stadt, dass der Anregung entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht
gefolgt wird. Bezogen auf die Stellungnahme zum Artenschutz
beschließt der Rat der Stadt, dass der Anregung entsprechend dem Ergebnis der
Prüfung / Abwägung nicht gefolgt wird. Bezogen auf die Stellungnahme des Einwenders 1 beschließt
der Rat der Stadt, dass die Anregung entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung
zurückgewiesen wird. Bezogen auf die Stellungnahme des Einwenders 2
beschließt der Rat der Stadt, dass die Anregungen entsprechend dem Ergebnis der
Prüfung / Abwägung zurückgewiesen werden. Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Überarbeitung und
der Abwägung aller Anregungen die Veränderung der Planzeichnung. Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Überarbeitung und
der Abwägung aller Anregungen die Veränderungen des Satzungstextes. Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Überarbeitung und
der Abwägung aller Anregungen die Veränderung des landschaftspflegerischen
Begleitplans. Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Überarbeitung und
der Abwägung aller Anregungen die Veränderungen in der Begründung. Zu B. Beschluss der Ergänzungssatzung
„Herrlinghausen“ / Seite 14 Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen 6 Stimmen (6
Bündnis 90/Die Grünen) bei einer Enthaltung des Stadtverordneten Herrn Rainer
Schneider die Ergänzungssatzung „Herrlinghausen“ gemäß § 34 Abs. 4
Satz 1 Nr. 3 BauGB. |
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