Auszug - Ergänzungssatzung "Oberwinkelhausen" A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage B. Beschluss der Satzung  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 08.03.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1835/2010 Ergänzungssatzung "Oberwinkelhausen"

A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage
B. Beschluss der Satzung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Beschluss

Zu A

Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 18 Enthaltungen (10 SPD,  1 WNK UWG, 6 Bündnis 90/Die Grünen und Herr Stadtverordnete Rainer Schneider) die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt:

 

Bezogen auf die Stellungnahme der BEW beschließt der Rat der Stadt, dass der genannten Anregung entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung gefolgt wird.

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass den Anregungen entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht gefolgt wird.

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde zur Wasserschutzzone beschließt der Rat der Stadt, dass den Anregungen entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung gefolgt wurde und dass weitere Maßnahmen nicht erforderlich sind.

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionelle Ergänzung des Satzungstextes.

 

Zu B. Beschluss der Ergänzungssatzung „Oberwinkelhausen“ / Seite 6

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen 16 Stimmen (10 SPD, 6 Bündnis 90/Die Grünen) und 2 Enthaltungen (WNK UWG und der Stadtverordnete Herr Rainer Schneider) die Ergänzungssatzung „Oberwinkelhausen“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.