Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 18 Enthaltungen
(10 SPD, 1 WNK UWG, 6 Bündnis 90/Die
Grünen und Herr Stadtverordnete Rainer Schneider) die Berücksichtigung bzw.
Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten
Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt: Bezogen auf die Stellungnahme der BEW beschließt der Rat der
Stadt, dass der genannten Anregung entsprechend dem Ergebnis der Prüfung /
Abwägung gefolgt wird. Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde
beschließt der Rat der Stadt, dass den Anregungen entsprechend dem Ergebnis der
Prüfung / Abwägung nicht gefolgt wird. Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren
Umweltschutzbehörde zur Wasserschutzzone beschließt der Rat der Stadt, dass den
Anregungen entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung gefolgt wurde
und dass weitere Maßnahmen nicht erforderlich sind. Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller
Anregungen die redaktionelle Ergänzung des Satzungstextes. Zu B. Beschluss der Ergänzungssatzung
„Oberwinkelhausen“ / Seite 6 Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen 16 Stimmen
(10 SPD, 6 Bündnis 90/Die Grünen) und 2 Enthaltungen (WNK UWG und der Stadtverordnete
Herr Rainer Schneider) die Ergänzungssatzung „Oberwinkelhausen“ gemäß
§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. |
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