Auszug - Entwicklungssatzung "Große Ledder/Süd" A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage B. Beschluss der Satzung  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 08.03.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1839/2010 Entwicklungssatzung "Große Ledder/Süd"

A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage
B. Beschluss der Satzung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Beschluss

Zu A

Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 7 Enthaltungen (6 Bündnis 90/Die Grünen, Herr Stadtverordnete Rainer Schneider) die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt:

 

Bezogen auf die Stellungnahme der BEW beschließt der Rat der Stadt, dass der genannten Anregung entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung gefolgt wird.

 

Bezogen auf die Stellungnahme des Wupperverbandes beschließt der Rat der Stadt, dass der genannten Anregung entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung gefolgt wird.

 

Der Rheinisch-Bergische Kreis, Bergisch Gladbach weist aus seinen Fachabteilungen auf unterschiedliche Belange hin. Daraus resultieren folgende Beschlussvorschläge:

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass der Anregung, die Überschreitung der GRZ auch für die Sondergebiete I und II auszuschließen, entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht gefolgt wird.

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass den Anregungen im Bezug auf den LBP entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung gefolgt wird.

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass den Anregungen im Bezug auf die Bewertungsmethodik entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung gefolgt wird.

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass den Anregungen im Bezug auf die Standortbeschreibung und der Trennung der forstrechtlichen und landschaftsrechtlichen Belange entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung gefolgt wird.

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass den Anregungen im Bezug auf eine abschließende Kompensationsregelung und einen Durchführungszeitraum entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht gefolgt wird.

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass die Hinweise entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung als redaktionelle Ergänzungen in die Entwicklungssatzung und Begründung aufgenommen werden.

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass der Anregungen, vor Rechtsgültigkeit der Satzung ein Niederschlagswasser-Bewirtschaftungskonzept aufzustellen, entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht gefolgt wird.

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Fachabteilung Artenschutz beschließt der Rat der Stadt, dass den Anregungen im Bezug auf die Einzelmaßnahmen zum Artenschutz entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung gefolgt wird.

 

Bezogen auf die Stellungnahme des Landesbetriebs Wald und Forst NRW beschließt der Rat der Stadt, dass die Umsetzung der Anregungen entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung abschließend zwischen der Stadt, dem Grundstückseigentümer und dem Landesbetrieb Wald und Holz geregelt wird.

 

Bezogen auf die Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege beschließt der Rat der Stadt, dass der Anregung entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung gefolgt wird.

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionelle Ergänzung und Überarbeitung der Entwicklungssatzung.

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der geometrischen Eindeutigkeit die redaktionelle Überarbeitung der Planzeichnung.

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionelle Ergänzung und Überarbeitung der Begründung.

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionelle Überarbeitung der ökologischen Fachbeiträge, wie Umweltbericht, landschaftspflegerischer Begleitplan und Artenschutzprüfung.

 

Zu B. Beschluss der Entwicklungssatzung „Große Ledder/Süd“ / Seite 17

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen (1 Bündnis 90/Die Grünen, Herr Stadtverordnete Rainer Schneider) die Entwicklungssatzung „Große Ledder/Süd“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB.