Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Zuständigkeitsordnung
der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des
Rates auf Ratsausschüsse in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu
beschließen. Eine
Ausfertigung der 4. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung vom 05.12.2009
ist der Originalniederschrift als Anlage beizufügen. |
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