Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Eine Ausfertigung der 4. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung vom 05.12.2009 ist der Originalniederschrift als Anlage beizufügen.
Sachverhalt:
Die Aufgabe „Tourismus“ wurde bisher nicht in der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse erfasst. Nach Abstimmung mit dem Ältestenrat soll diese dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordnet werden.
Die Verwaltung schlägt vor,
§ 2 Buchstabe m) der Zuständigkeitsordnung wie folgt zu ändern:
„Dem Haupt- und Finanzausschuss obliegen:
m) die Beratung von Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung einschließlich Tourismus.“
Die geplante Änderung liegt in Form der 4. Nachtragssatzung als Anlage bei.
Anlage: 4. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||