Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Eine Ausfertigung der 4. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung vom 05.12.2009 ist der Originalniederschrift als Anlage beizufügen. |
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