Der Stadtverordnete Herr Rehse beantragt eine Sitzungsunterbrechung für 10 Minuten.
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig: Die Parkgebührensatzung der Stadt Wermelskirchen vom 29.02.2000 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 04.07.2006 wird außer Kraft gesetzt.
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig, der Verwaltung die Möglichkeit für kurzfristige Änderungen der Parkraumregelung ohne die Zustimmung des Rates der Stadt zu überlassen. Stadtverordneter Rehse regt an, die Verwaltung möge in jeder Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einen Erfahrungsbericht zur Parkraumbewirtschaftung geben. Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst in der ersten Sitzung des Rates der Stadt im Jahr 2011 nach dieser Probephase einen neuen Satzungsentwurf für die Regelung des ruhenden Verkehrs vorzulegen, der alle Änderungen umfasst. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||