Der
Schulausschuss überträgt einstimmig die Befugnis zur Vergabe von Aufträgen für
Schulbücher auf den Bürgermeister. Das Buchpreisbindungsgesetz und die
Vergabevorschriften sind hierbei zu beachten, das Rechnungsprüfungsamt ist zu
beteiligen. Der Schulausschuss ist in seiner jeweils nächsten Sitzung über die
erfolgte Vergabe zu unterrichten. |
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