Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Wolfhagener Straße" Widmung der Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
TOP: Ö 14
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 05.07.2010 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1909/2010 Herstellung der Erschließungsanlage "Wolfhagener Straße"
Widmung der Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Hagenbücher, Angelika
 
Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des L

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt gemäß §§  6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Flurstücke der „Wolfhagener Straße“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 20, Flurstücke 7, 8, 151, 180, 211, 213, 218, 220 (Teilstück) und Flur 21, Flurstück 74 (Teilstück)

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Flurstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.