Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des
Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Flurstücke der Straße
„Pantholz“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr: Gemarkung Dhünn, Flur 1, Flurstücke
969, 909, 991, 914, 897, 989, 941, 946, 949, 954, 438, 905, 908, 869, 862, 863,
513, 515 und Gemarkung Dabringhausen, Flur 20, Flurstücke 43, 45 Die zu widmende Verkehrsfläche wird
gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die
Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der
Gemeingebrauch an diesen Flurstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt. Die Widmung ist öffentlich bekannt
zu machen. |
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