Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der
Stadt den Beschlussvorschlag gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NW, den in
der Anlage (Lageplan) gekennzeichneten Weg Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 25,
Flurstück 721 einzuziehen, da eine öffentliche Verkehrsbedeutung nicht mehr
besteht. Der Beschluss wird in der Sitzung des Rates der Stadt am 12.07.2010
erfolgen. |
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