Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt den
bebauungsplanersetzenden Beschluss nach § 125 Abs. 2 BauGB. Dieser Beschluss
gilt als Voraussetzung für die rechtssichere Erhebung von
Erschließungsbeiträgen zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht für die
Ortslage Sellscheid als Abzweig des Hauptzuges. Die Straße entspricht den Anforderungen des § 1 Abs. 4 - 7
BauGB nach dem die einzelnen Aspekte der planungsrechtlichen Abwägung erfolgt
sind. Ziele der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB stehen dem
Straßenausbau nicht entgegen. Die Straße dient auch der nachhaltigen städtebaulichen
Entwicklung wie sie in § 1 Abs. 5 BauGB vorgegeben ist. Entgegenstehende Belange des Kataloges in § 1 Abs. 6 BauGB
sind nicht ersichtlich. Im Ergebnis erweist sich die vom beauftragten Fachplaner
vorgelegte Planung als eine sachgerechte, sowohl in städtebaulicher als auch
den privaten Interessen ausreichend Rechnung tragende Grundlage für den Straßeausbau nach § 1 Abs. 7 BauGB. |
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