Auszug - Feststellung des Jahresabschluss des städtischen Eigenbetriebs Kattwinkelsche Fabrik für das Wirtschaftsjahr 2009  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur,Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.07.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:28 Anlass: Sitzung
Raum: PZ des städtischen Gymnasiums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Stockhauser Str. 13
RAT/1930/2010 Feststellung des Jahresabschluss des städtischen Eigenbetriebs Kattwinkelsche Fabrik für das Wirtschaftsjahr 2009
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Frau Ponsar
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Clemm, Rainer
 
Beschluss

Beschluss:

Beschluss:

1.                  Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Kattwinkelschen Fabrik per 31.12.2009 mit Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht einstimmig fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit € 3.117.824,22 ab.

 

2.                  Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Jahresverlust von € 494.844,46 in Höhe von € 463.092,83 aus Haushaltsmitteln der Stadt Wermelskirchen  auszugleichen. Der Differenzbetrag in Höhe von 31.751,63 € wird als Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3.                  Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Verlustvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2008 in Höhe von 31.088,62  €  aus Haushaltsmitteln der Stadt auszugleichen.

 

4.                  Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik erteilt einstimmig gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschafts-prüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, vom 23. Juni 2010, vorbehaltlose Entlastung.

 

5.                  Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik vorbehaltlose Entlastung.

Der Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.