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Stadtverordneter Burghoff spricht
die Sicherstellung der Liquidität des Eigenbetriebes an und bittet um Auskunft
über die Vorgehensweise, wie die liquiditätswirksamen Verluste abgedeckt
werden. Nach einer Entscheidung wird die Verwaltung diesbezüglich informieren. Kämmereileiter Stubenrauch schlägt
vor, Absatz 2 durch einen Nachsatz über die Genehmigung zu einer
außerplanmäßige Ausgabe zu ergänzen. 1.
Der
Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Kattwinkelschen Fabrik per
31.12.2002 mit Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht
einstimmig fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit
€ 3.467.091,14 ab. 2.
Der
Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Jahresverlust von € 439.533,37
in Höhe von € 369.200,00 aus Haushaltsmitteln der Stadt auszugleichen und
der Restbetrag in Höhe des nicht liquiditätswirksamen Verlustes von €
34.828,60 mit den Rücklagen zu verrechnen. Der verbleibende Betrag in Höhe von
€ 35,504,77 wird von der Stadt Wermelskirchen ausgeglichen. Der Rat der Stadt ermächtigt den
Stadtkämmerer einstimmig, im Haushaltsjahr 2003 oder im Haushaltsjahr 2004 zur
Abdeckung des verbleibenden Verlustes in Höhe von 35.504,77 € eine
außerplanmäßige Ausgabe zu genehmigen. 3.
Der
Rat der Stadt erteilt der Werkleitung einstimmig aufgrund des Prüfungsvermerkes
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld
vom 20.06.2003 vorbehaltlose Entlastung. Der Jahresabschluss mit Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht sind den Stadtverordneten
ausgehändigt worden. |
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