Auszug - Brandschutzbedarfsplan; Beschlussfassung  

 
 
28. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 03.11.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:27 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0182/2003/1 Brandschutzbedarfsplan; Beschlussfassung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Aubel, Hans-Willi
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die SPD-Fraktion hat zu diesem Tagesordnungspunkt mit Schreiben vom 28

Als Tischvorlage wird zu diesem Tagesordnungspunkt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 28.10.2003 ausgehändigt:

 

“Der Rat möge beschließen:

 

-          Das hauptamtliche Personal der Feuerwehr Wermelskirchen wird gemäß der Personalbedarfsberechnung im BBP auf Seite 38a ausgehend von der derzeitigen Personalsituation um 9 Mitarbeiter bis spätestens 2005 aufgestockt, um den Mindeststandard von 4 Planstellen für den 24-Stunden Feuerwehreinsatzdienst gewährleisten zu können.

-          Dem Hauptausschuss wird jährlich ein Sachstandsbericht darüber vorgelegt, ob die personellen und sächlichen Voraussetzungen für ein Erreichen des gesteckten Brandschutzzieles für die Stadt weiterhin gegeben sind. Der Sachstandsbericht erfolgt in der Regel im Oktober, um ggf. im Rahmen der Haushaltplanberatungen Anpassungen vornehmen zu können.

 

 

Darüber hinaus erwartet die SPD-Fraktion seitens der Verwaltung im Rahmen der Haushaltplanberatungen Antworten auf die folgenden Fragen:

 

-          Plant die Verwaltung die Anschaffung eines von der Feuerwehr seit langem geforderten Gerätes zur Beseitigung von Ölspuren?

-          Plant die Verwaltung die Anschaffung einer von der Feuerwehr seit langem geforderten 2. Garnitur der erforderlichen Einsatzkleidung?

-          Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, den Winterdienst auf die Einfahrten zu den Feuerwehrhäusern auszuweiten?

-          Welche Mittel sind im Haushalt eingestellt, um die im Brandschutzbedarfsplan angekündigte Beratung der Bevölkerung durch die Feuerwehr gewährleisten zu können?

 

 

Stadtverordneter Bilstein begründet den Antrag und Dezernent Graef nimmt wie folgt Stellung:

 

Der hauptamtliche Personalbedarf wird nicht auf 9 zusätzliche Kräfte festgelegt, wie im Brandschutzbedarfsplan auf Seite 38 a vorgeschrieben. Es wird empfohlen, zwei zusätzliche  Planstellen mit dem erforderlichen Personal im 24-Stunden Dienst einzurichten.

 

Darüber hinaus wird zugesagt, dass ein jährlicher Sachstandsbericht über die Arbeit und die Umsetzung der gesteckten Ziele dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt wird.

 

Zu den oben genannten Fragen teilt Dezernent Graef mit, dass

 

-          die Anschaffung einer Kehrmaschine befürwortet und angestrebt wird,

-          die 2. Garnitur der erforderlichen Einsatzkleidung erstrebenswert ist und die Verwaltung bemüht ist, die Anschaffung zu ermöglichen,

-          betreffend des Winterdienstes die Feuerwehr entlastet werden soll und

-          bezüglich der Beratung der Bevölkerung wird auf den Förderverein Feuerwehr hingewiesen.

 

 

Stadtverordneter Eisbach informiert über die Tätigkeiten des Arbeitskreises Brandschutz und alle Beteiligten loben die gute und konstruktive Zusammenarbeit.   

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den korrigierten Brandschutzbedarfsplan (Seite 38 a – Personalbedarf nicht konkretisiert) der Stadt Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgelegten überarbeiteten Fassung.