Auszug - Einziehungs- und Teileinziehungsverfahren nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NW Verbindungsweg im Bereich Feldstraße/Am Vogelsang (hinter Feldstraße 9)  

 
 
7. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.07.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1920/2010 Einziehungs- und Teileinziehungsverfahren nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NW
Verbindungsweg im Bereich Feldstraße/Am Vogelsang (hinter Feldstraße 9)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Hagenbücher, Angelika
 
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gem

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer Enthaltung (FDP) gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NW, den in der Anlage (Lageplan) gekennzeichneten Weg Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 25, Flurstück 721 einzuziehen, da eine öffentliche Verkehrsbedeutung nicht mehr besteht.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Einziehungsverfahren gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz NW durchzuführen.