Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt den Beschluss wie folgt zu ergänzen: In Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplans ist zwingend ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor abzuschließen. Der so geänderte Beschluss wird mehrheitlich gegen eine Stimme (Büfo) und einer Enthaltung (Büfo) beschlossen. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Einkaufszentrum Telegrafenstraße“ gemäß § 2 BauGB für den Planbereich, wie in dem der Beschlusssvorlage unter Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan dargestellt. In Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor abgeschlossen. Ziel des Planes ist die Entwicklung und planungsrechtliche Sicherung eines Einkaufszentrums, das auf mehreren Ebenen eine großflächige Einzelhandelsnutzung und die erforderlichen Stellplätze beinhalten soll. Der Rat der Stadt hebt gleichzeitig einstimmig den Aufstellungsbeschluss vom 02.06.1989 für den ursprünglich in diesem Bereich geplanten Bebauungsplan Nr. 23 B „Innenstadt“ auf. |
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