Auszug - Straßenausbauprogramm 2003 / Bereich Innenstadt hier: Vorstellung und Zustimmung  

 
 
28. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 03.11.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:27 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0231/2003 Straßenausbauprogramm 2003 / Bereich Innenstadt
hier: Vorstellung und Zustimmung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Herr DrescherAktenzeichen:Amt 66
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Heider, W.
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat der Stadt Wermelskirchen nimmt das Straßenausbauprogramm, hier: Bereich Innenstadt, in der vorgelegten Form zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister die genannten Straßen im Zusammenhang des Masterplanes "Innenstadtentwicklung" un

Stadtverordneter Rehse beantragt, in dem Beschlussvorschlag bei der Kenntnisnahme das Wort “zustimmend” zu streichen und darüber hinaus bittet er darum, dass zu dem Maßnahmeplan für das ‚Straßenausbauprogramm‘ im Vorfeld eine Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr stattfindet. Der Bürgermeister sagt zu, entsprechend zu verfahren.

 

Stadtverordneter Wilms und Rehse erkundigen sich nach der Veranlagung der Anwohner im Brückenweg zu den Erschließungsbeiträgen. Bürgermeister Heckmann und Dezernent Graef teilen mit, dass hierzu noch keine konkreten Angaben gemacht werden können. Mitte November 2003 findet für die Anwohner des Brückenwegs eine weitere Bürgerversammlung statt.

 

Auf Anfrage von Stadtverordnetem Fürsich stellt die Verwaltung richtig, dass im Straßenausbauplan der Brückenweg mit einem Haushaltsansatz 2003 in Höhe von 100.000,-- € zu veranschlagen ist. 

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen nimmt das Straßenausbauprogramm, hier: Bereich Innenstadt, in der vorgelegten Form einstimmig zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister, die genannten Straßen im Zusammenhang des Masterplanes "Innenstadtentwicklung" und des beschlossenen Verkehrs- und Gestaltungskonzeptes gemäß den Fördermöglichkeiten zu planen.