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Bei der Enthaltung des MdR Klophaus wird die Änderung der Niederschrift über die Sitzung des Sozialausschusses vom 10.07.2010, Punkt 7 beschlossen:
Die in der Sitzung des Sozialausschusses am 10.06.2010 ausgesprochene Empfehlung an den Kreistag des Rheinisch-Bergischen wird ergänzt und lautet jetzt vollständig folgendermaßen:
„Der Kreistag begrüßt die Fortführung der Hilfe aus einer Hand im SGB II. Der Landrat wird beauftragt, mit der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach über die Ausgestaltung des Jobcenters eine Vereinbarung vorzubereiten. Die Möglichkeit eines Optionsantrages wird nicht in Anspruch genommen.
Der Kreistag stimmt der Auflösung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Weiterführung der Kooperationsgemeinschaft K-A-S Rhein-Berg gem. § 44 b des zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zwischen der Bundesagentur für Arbeit Bergisch Gladbach und dem RBK zum 31.12.2010 in Folge des Wegfalls der rechtlichen Grundlagen zu. Gleichzeitig stimmt der Kreistag der Auflösung des Beauftragungsvertrages zwischen K-A-S und RBK zum 31.12.2010 in Folge des Wegfalls der rechtlichen Grundlagen zu.
Des Weiteren beauftragt der Kreistag den Landrat, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die Kompetenzen der Mitarbeitenden für den Erfolg und die Kontinuität der Arbeit des Jobcenters auch für die Zukunft zu sichern.“
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