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Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen), dass der den Bebauungsplan ersetzende Beschluss gem. § 125 Abs. 2 BauGB bei zukünftigen Erschließungsmaßnahmen im Rahmen des Baubeschlusses vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen getroffen wird. Bei den noch nicht endabgerechneten Altfällen wird die Zuständigkeit für den bebauungsplanersetzenden Beschluss auf den Bürgermeister übertragen. |
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