Auszug - Übertragung von Zuständigkeiten betr. § 125 Abs. 2 BauGB auf den Bürgermeister  

 
 
8. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1948/2010 Übertragung von Zuständigkeiten betr. § 125 Abs. 2 BauGB auf den Bürgermeister
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Lesske, Florian
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
 
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt, dass der den Bebauungsplan ersetzende Beschluss gem

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen), dass der den Bebauungsplan ersetzende Beschluss gem. § 125 Abs. 2 BauGB bei zukünftigen Erschließungsmaßnahmen im Rahmen des Baubeschlusses vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen getroffen wird. Bei den noch nicht endabgerechneten Altfällen wird die Zuständigkeit für den bebauungsplanersetzenden Beschluss auf den Bürgermeister übertragen.