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Der Bürgermeister wird einstimmig beauftragt, mit dem Landrat des Rheinisch - Bergischen Kreises die Vereinbarung über die Personalabordnung sowie die Nebenabrede mit der Geschäftsführung der K-A-S Rhein-Berg und dem Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises entsprechend der der Beschlussvorlage beiliegenden Mustervereinbarung abzuschließen.
Der Beauftragungsvertrag zwischen der Kommune und der K-A-S Rhein-Berg wird zum 31.12.2010 aufgelöst. |
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