Auszug - Richtlinien zur Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 18.11.2003 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0285/2003 Richtlinien zur Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Frau Eschweiler
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Ludwig-Schieffers erläutert vorab noch einmal kurz die Vorlage

Frau Ludwig-Schieffers erläutert vorab noch einmal kurz die Vorlage. Frau Müller (CDU) erklärt, dass ihre Fraktion unter der Voraussetzung, dass mit den Betroffenen vorab gesprochen wurde, den Beschluss mitträgt. Frau Paulig (Bündnis 90 Grüne) trägt den Beschluss ebenfalls mit, regt jedoch an, Punkt 2.1 b) wie folgt zu ändern “die Kaution wird als Darlehen gewährt – unter Prüfung der finanziellen Voraussetzungen des jungen Erwachsenen.

Desweiteren fragt sie zu Punkt 2.7 nach der Höhe der vom LVR empfohlenen Vergütungssätze. Frau Ludwig-Schieffers wird diese der Niederschrift beifügen.

Herr Wirtz (SPD) schlägt vor die Mitgliedschaft in Vereinen zu fördern, indem ein Zuschuss von 20,- Euro jährlich hierfür gewährt werden kann.

Herr Vorsitzender Bilstein beauftragt die Verwaltung nach einem Jahr zu erläutern, ob sich die neuen Sätze bewährt haben.

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt unter Änderung der o.g. Punkte - 2.1 b) “die Kaution wird als Darhlehen gewährt – unter Prüfung der finanziellen Voraussetzungen des jungen Erwachsenen”” sowie der Aufnahme von 20,- Euro jährlich für Hobby´s – die Richtlinien in der geänderten Fassung zu beschließen und ab dem 01.01.2004 in Kraft zu setzen sowie zeitgleich die alten Richtlinien außer Kraft zu setzen.